Details des Haushaltsentwurfs 2007
Von tee

Im vorliegenden Haushaltsentwurf weist der Verwaltungshaushalt Einnahmen und Ausgaben von 94.341.000 Euro aus.

Der Schuldenstand der Stadt Jülich betrug am 31. Dezember 2006 62,455 Millionen Euro. 984.000 Euro weniger als im Jahr zuvor. Hinzu kommen das Baukonto Königskamp mit rund 14,5 Millionen und Fehlbeträge aus dem Haushaltssicherungskonzept von rund 21 Millionen Euro.

Die Stadt will im laufenden Jahr vor allem in die Sanierung von Schulen investieren (2,244 Millionen Euro), außerdem in den Straßenbau (1,753 Millionen Euro), die Abwasserbeseitigung (1,316 Millionen Euro) sowie die Sportplätze (1,09 Millionen Euro) und die Dachsanierung des Kulturbahnhofs 350.000 Euro)

Gesunkenen Ausgaben von 600.000 Euro stehen Mehr-Ausgaben von rund 4,8 Millionen Euro gegenüber. Dafür verantwortlich sind unter anderem Zahlungsverpflichtungen über 472.000 Euro für den Solidarbeitrag statt erwarteter Einnahmen über 150.000 Euro.

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Dazu kommen gestiegene Personalkosten und nach Änderung des Sozialgesetzes die Übernahme der Unterkunftskosten für Hartz IV von 50 Prozent, die mit 1.440.00 Euro veranschlag sind. Trotz gesenkter Kreisumlage verschlechtert sich die finanzielle Lage um 540.000 Euro.

Die Einnahmen werden um rund 25 Millionen Euro steigen. Grund hierfür sind die Verkaufserlöse zur Deckung des Fehlbetrags im Verwaltungshaushalt. Ohne diese steigen die Einnahmen immer noch um 7 Prozent, resultierend aus Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, beim Einkommensteueranteil und bei Schlüsselzuweisungen.

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Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 mit Anlagen ab 1. Februar bis zur Beschlussfassung durch den Rat während der Dienststunden,

und zwar

montags bis mittwochs von 8.30 bis 12:00 Uhr und von 14 bis 15.30 Uhr
donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr
und freitags von 8.30 bis 12 Uhr

im Neuen Rathaus, Große Rurstraße 17, Jülich, Zimmer 134, zur Einsicht öffentlich ausliegt.

Einwendungen können innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung von Einwohnern und Abgabepflichtigen der Kämmerei schriftlich zugeleitet oder mündlich zu Protokoll gegeben werden.


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