Nörvenicher Wald ist Naturschutzgebiet
Von RNörvenicher Wald ist Naturschutzgebiet Vedaktion [28.06.2016, 07.15 Uhr]

Nörvenicher Wald ist Naturschutzgebiet

Verordnung der Bezirksregierung in Kraft getreten

Nörvenich/Köln. Die Bezirksregierung Köln hat den „Nörvenicher Wald“ als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Die entsprechende Verordnung ist am 3. Mai 2016 in Kraft getreten.

Das 82 Hektar große Naturschutzgebiet grenzt nördlich an den Ort Nörvenich im Kreis Düren und ist ein besonders schutzwürdiger Waldbereich inmitten der Bördelandschaft. Ziel der Verordnung ist es, diesen naturnahen Wald als Lebensraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten zu schützen und zu entwickeln.

Den größten Teil des Naturschutzgebietes nimmt ein naturnaher Maiglöckchen-Stieleichen-Hainbuchenwald ein. Er zeichnet sich durch alte Baumbestände mit Höhlenbäumen und Totholz aus. Aufgrund dieses Strukturreichtums bietet der Nörvenicher Wald vielen Vogelarten wie dem Klein-, Mittel- und Schwarzspecht, der Hohltaube sowie der Waldschnepfe einen Lebensraum. Auch verschiedene seltene Fledermausarten wie die Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr, Kleiner Abendsegler und Braunes Langohr finden dort Nahrung und richten sich ihre Wochenstuben ein.

In der Verordnung ist die Erhaltung und Förderung eines dauerhaften Anteils von Alt- und Totholz in den über 120 Jahre alten Laubwaldbeständen festgelegt: pro Hektar sind bis zu zehn alte Bäume für die Zerfallsphase zu erhalten. Der Schutz gilt vor allem für Höhlen- und Horstbäume. Eine Wiederaufforstung ist nur mit Laubbäumen gestattet. Die Nutzung der Waldwege bleibt wie bisher erlaubt. Nicht gestattet hingegen ist etwa das Verlassen der Wege zum besseren Schutz der Tier- und Pflanzenwelt. Aufgrund seiner maiglöckchenreichen Bodenvegetation und des Vorkommens der Bechsteinfledermaus ist das Gebiet von europäischer Bedeutung. Daher ist der Nörvenicher Wald bereits 2007 als FFH-Gebiet an die Europäische Kommission gemeldet worden. Das gemeldete FFH-Gebiet ist allerdings wesentlich größer als das neu ausgewiesene Naturschutzgebiet, das nur den südlichen Teil des FFH-Gebietes umfasst.

Wegen seiner Nutzung als Militärflughafen ist der nördliche und eingezäunte Teil des FFH-Gebiets nicht Bestandteil des Naturschutzgebiets. Für diesen militärisch genutzten Bereich werden die Schutzziele im Laufe des Jahres noch durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Umweltministerium NRW und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gesichert.

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