7. Februar
Einzelberatung zur Vorsorgevollmacht im Nordviertel
Von Redaktion [31.01.2017, 07.10 Uhr]
Jeder Mensch kann durch eine schwere Erkrankung, einen Unfall oder aufgrund seines Alters in eine Situation kommen, in der er nicht mehr selbständig handeln oder eigenverantwortlich Entscheidungen treffen kann. Für einen solchen Fall kann durch eine Vorsorgevollmacht bereits im Voraus bestimmt werden, welche Person des Vertrauens dann Entscheidungen treffen und handeln soll. Im Rahmen einer Patientenverfügung können im Vorfeld Entscheidungen über medizinische Behandlungen wie lebensverlängernde Maßnahmen getroffen werden.
Durch eine Betreuungsverfügung kann vorab verfügt werden, wer ggf. zum Betreuer bestellt werden soll und welche Wünsche bezüglich der Führung der Betreuung bestehen.
Interessierte können sich im Rahmen einer Einzelberatung über ihre Vorsorgemöglichkeiten informieren am Dienstag, 7. Februar. Die Beratung erfolgt von 14 bis 16 Uhr durch Heide Lang, Mitarbeiterin des Kreises Düren im Amt für Demografie, Kinder, Jugend, Familie und Senioren, und findet statt im Stadtteilzentrum, Nordstraße 39, 52428 Jülich.
Beratungen sind nur möglich nach vorheriger Anmeldung bei Frau Claudia Tonic-Cober, Amt für Familie, Generationen und Integration unter Tel: 02461/63-268.
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